Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evenir s.r.o.

1. Úvodní ustanovení

1.1. Identifizierung des Unternehmens: Evenir s.r.o., mit Sitz in Jičínská 226/17, 130 00 Prag 3, Tschechische Republik, ID-Nr.: 21682976, USt.-Nr.: CZ21682976, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag unter der Aktennummer C 404157.

1.2. Kontaktangaben:

1.2.1 CEO, Rechnungsstellung: Ľuboš Kučera, e-mail: info@evenir.cz

1.3. Gegenstand der Tätigkeit: Das Unternehmen ist auf die Bereitstellung von Cybersicherheitsdiensten, IT-Beratung und Lösungsimplementierung in Übereinstimmung mit NIS2 und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen spezialisiert.

2. Definition der Begriffe

2.1. Kunde: Eine natürliche oder juristische Person, die mit Evenir s.r.o. einen Vertrag über die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten abschließt.

2.2. Vertrag: Ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Kunden über die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten.

2.3. Software: Softwarelösungen, die vom Unternehmen nach den Anforderungen des Kunden bereitgestellt oder entwickelt werden.

2.4. Hardware: Vom Unternehmen gelieferte technische Ausrüstung, wenn sie Teil der vertraglichen Leistung ist.

3. Abschluss des Vertrages

3.1. Bestellung: Der Kunde bestellt Dienstleistungen oder Produkte durch eine schriftliche Bestellung per E-Mail oder über ein Webformular auf der Website des Unternehmens.

3.2. Bestätigung der Bestellung: Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch das Unternehmen zustande.

4. Gegenstand des Vertrags

4.1. Dienstleistungs- und Produktspezifikationen: Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden die Dienstleistungen und Produkte in dem Umfang und der Qualität zu liefern, die im Vertrag oder in der Bestellung angegeben sind.

4.2. Genehmigungsregelungen: Das Unternehmen gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software unter den Bedingungen des Vertrages.

5. Preis und Zahlungsbedingungen

5.1. Preis: Der Preis für Dienstleistungen und Produkte ist im Vertrag oder in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Unternehmens festgelegt.

5.2. Zahlungsbedingungen: Der Kunde ist verpflichtet, den Preis auf der Grundlage einer vom Unternehmen ausgestellten Rechnung mit einem Fälligkeitsdatum von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu zahlen.

5.3. Sanktionen bei Verzug: Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu zahlen.

6. Lieferbedingungen

6.1. Liefertermine: Die Termine für die Lieferung von Dienstleistungen und Produkten sind im Vertrag festgelegt oder werden von den Parteien schriftlich vereinbart.

6.2. Ort der Lieferung: Der Ort der Lieferung wird im Vertrag oder in der Bestellung angegeben.

6.3. Übergang des Schadensrisikos: Das Risiko einer Beschädigung der Produkte geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden oder den Spediteur auf den Kunden über.

7. Installation und Inbetriebnahme

7.1. Einbaubedingungen: Umfassen die Dienstleistungen die Installation der Produkte, so hat der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen.

7.2. Verantwortung für den Einbau: Das Unternehmen ist für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Ausführung der Installation verantwortlich.

8. Garantie und Reklamationen

8.1. Gewährleistungsfrist: Das Unternehmen übernimmt die Gewährleistung für kundenspezifische Software für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Lieferdatum, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.2. Reklamationen: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Produkten oder Dienstleistungen unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.

8.3. Bearbeitung von Reklamationen: Das Unternehmen verpflichtet sich, die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang zu erledigen.

9. Haftung für Schäden

9.1. Umfang der Haftung: Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen entstehen, bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens, höchstens jedoch bis zum Preis der erbrachten Dienstleistungen oder Produkte.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1. Januar 2025 gültig.